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Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken.
Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der SBF-Binnen (Motor) Pflicht.
Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m.
Zulassung:
Segeln ab 14 Jahre
Motor ab 16 Jahre
Tauglichkeit:
Vorlage „Ärztliches Zeugnis für SBF-Bewerber“
Zuverlässigkeit:
Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines (oder Führungszeugnis/Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.
Ausreichende Kenntnisse: Binnenschifffahrtsrecht, Seemannschaft und Fahrzeugführung (Segel- und/oder Motorboot) sind nachzuweisen
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewandt werden.
Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Der SBF-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche zu Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden (auf Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone)).
Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) zu nichtgewerblichen Zwecken.
Zulassung: ab 16 Jahre
Tauglichkeit:
Vorlage „Ärztliches Zeugnis für SBF-Bewerber“
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines (oder Führungszeugnis/
Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.
Ausreichende Kenntnisse: Navigation, Seemannschaft, Seeschiffahrtsrecht, Wetter und Fahrzeugführung sind nachzuweisen
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot und der Antriebsmaschine umgesetzt und angewandt werden.
Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Der SSS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Zulassung: ab 16 Jahre
Besitz: SBF-B
Nachweis: 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-SEE) als Wachführer oder dessen Vertreter
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in vier Prüfungsfächern: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetter
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewandt werden.
Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver, Radar, Seekarten und Segeln/Fahren) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.
Der SKS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).
Der Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis und erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein See erworben hat. Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See.
Zulassung: ab 16 Jahre
Besitz: SBF-SEE
Nachweis: 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewandt werden.
Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fähigkeiten vorzuführen.